Einreisebestimmungen und Visum für China

Wer in das Reich der Mitte einreisen möchte, muss ein Visum beantragen. Ohne ein gültiges Visum darf man nicht nach China einreisen.

Dieses kann vor Reisebeginn bei der Chinesischen Botschaft oder beim Konsulat in Deutschland beantragt werden. Hierfür muss ein gültiger Reisepass, das Antragsformular und ein Lichtbild vorgelegt werden. Entweder man erledigt das persönlich oder beauftragt eine Person damit, die über eine Vollmacht vom Reisenden verfügt.

Gültigkeit vom Pass überprüfen

Die Einreisebestimmungen für China besagen zudem, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Abreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Daher ist es unabdingbar zu schauen, ob der Reisepass diese Gültigkeit erfüllen kann. Anderenfalls muss auch noch ein neuer Reisepass beantragt werden. Bearbeitungszeiten sollten besser nicht aus den Augen verloren gehen, damit die nötigen Dokumente vor Reisebeginn vorliegen.
Das Rückflugticket oder ein Beleg über eine eventuelle Weiterreise können bei der Einreise verlangt werden.
Des Weiteren ist eine leere Doppelseite im Reisepass erforderlich. Dieser Hinweis ist vor allem für die Weltenbummler wichtig, die bereits etliche Eintragungen im Reisepass haben.

Einreise über Land

Wählt man den abenteuerlichen Anreiseweg über Land, ist es wichtig, sich über eventuelle Einreisebestimmungen andere Länder zu informieren. Unter anderem Russland oder auch Indien. Denn je nach dem, auf welchen Routen man in das Land der Mitte einreisen möchte, sind etliche Grenzkontrollen zu erwarten. Schließlich reist man nicht innerhalb der EU, sondern man bewegt sich im Herzen Asiens. Reiseveranstalter, welche beispielsweise Individualreisen nach China anbieten sind selbstverständlich behilflich, wenn es um die Besorgung der notwendigen Reisedokumente geht. Zudem ist es stets sinnvoll, sich ein oder zwei Kopien der Unterlagen anzulegen. Somit hat man immer noch ein Beleg zur Hand, wenn es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen sollte. Diebstahl ist hier nur ein Aspekt, den man bedenken muss.
Diese Kopien müssen dann aber auch beglaubigt sein.

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