Die letzten Jahre waren für Touristen und Vielflieger nicht einfacher. Neben immer weiter steigenden und mitunter absurden Vorkehrungen für die Sicherheit gab es auch noch viele Ausfälle, bei denen sich die Airlines auf höhere Gewalt beriefen.
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Vulkanausbrüche, Streiks und andere Dinge sorgen für Flugausfälle. Alleine 800 nur während des letzten Streiks in Frankfurt. Aber wie reagiert man als Fluggast richtig, wenn der eigene Flug auf der Tafel plötzlich mit „Canceled“ angezeigt wird?
Wer ist schuld an dem Ausfall?
Ein wichtiger Aspekt bei einem Ausfall nach der Reaktion und den Möglichkeiten nach einem solchen Ausfall liegt in der Schuldfrage. Kann sich die Airline von Beginn an auf höhere Gewalt berufen, etwa auf Witterungsbedingungen, Streiks oder andere Umstände, auf die sie keinen Einfluss hat? Hier ist es an dem Gast, sich bereits frühzeitig zu informieren. Streiks werden meist mit ein wenig Vorlauf angekündigt und der Wetterbericht sorgt für den Rest. Ein Kontakt zur Airline mit einer unverbindlichen Zusicherung für den Flug am nächsten Tag kann mehr Sicherheit mit sich bringen.
Ist man nun bereits am Flughafen und der Flug fällt aus, ist sofortiger Kontakt mit der Airline wichtig. Gerade bei einem Ausfall kann eine Umbuchung eine Weile dauern, ist aber entscheidend, wenn es etwa in den Urlaub oder zu einem Termin gehen soll, der nicht abgesagt werden kann. Ist der erste Kontakt mit der Airline hergestellt und eine mögliche Umbuchung erreicht, beginnen die europäischen Fluggastrechte zu wirken.
Das Recht der Passagiere bei einem Ausfall
Sollte der Ausfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sein, hat der Gast ein Anrecht auf Entschädigung – neben der eigentlichen Umbuchung. Die Höhe dieser Entschädigung orientiert sich aber nicht am Preis des Tickets, sondern an der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Wichtig ist: Diese Rechte müssen bei der Airline geltend gemacht werden. Auch wenn diese sich über ihre Pflichten im Klaren sind, werden sie nicht von sich aus eine entsprechende Entschädigung einleiten.
Die größte Angst der Passagiere in einem solchen Szenario ist es, auf einem Flughafen zu stranden. Es liegt allerdings bei der Airline, sich um die Passagiere zu kümmern. Dazu gehört eine angemessene Verpflegung und, sofern der Flug erst am nächsten Tag stattfindet, die Unterbringung in einem Hotel samt Transfer. Bei etwaigen anderen Kosten sollte zudem immer die Quittung aufgehoben werden, um diese später bei der Airline einfordern zu können.
Der Ausfall eines Fluges ist eines der ärgerlichsten Szenarios für Fluggäste. Dank eines guten Verbraucherschutzes im Raum der EU aber längst kein Drama mehr. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und die oben genannten Schritte vorzunehmen.
Foto: © Christian Pedant – Fotolia.com
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