Kosmetik im Handgepäck: Das ist erlaubt

Wer seinen Koffer packt, der sollte sich gleichzeitig schon über die Kosmetik im Handgepäck informieren, denn hier finden sich genaue Vorschriften, was mitgenommen werden darf und was nicht.

Am Tag der Abreise mal schnell alles, was sonst so in der Damenhandtasche oder auch in der Herrentasche landet, hineinzuwerfen oder gar das Badezimmer-Regal zu plündern, ist der falsche Weg und führt dazu, dass die Kosmetik am Flughafen bleiben muss, wenn sie nicht den Vorgaben entspricht.

Flüssigkeiten im Handgepäck – Mengengrenzen

Flüssigkeiten im HandgepäckWeniger und kleiner ist bei Kosmetik im Handgepäck mehr. So besteht seit 2006 die Regelung, dass Flüssigkeiten auf Flügen, die von Ländern der EU aus starten, also auch Kosmetik, nur noch in begrenzter Menge im Handgepäck mitgenommen werden können. Die Behälter dürfen die jeweilige Maximalmenge von 100 ml nicht überschreiten, die Inhaltsmenge muss entsprechend aufgedruckt sein. Es macht also keinen Sinn, ein Gesichtswasser mit ursprünglich 200 ml Inhalt im Handgepäck mitzuführen, bei dem sich nur noch die Hälfte darin befindet. Das Handgepäck wird vor Abflug kontrolliert und Kosmetika, die nicht den Richtlinien entspricht, einbehalten.

Kosmetik transportieren

Für den Fluggast ist es daher wichtig, welche Kosmetika als Flüssigkeiten gelten und was er genau mitnehmen möchte, denn pro Person kann nur ein durchsichtiger, wiederverschließbarer Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von 1 Liter mit an Bord genommen werden. Für den ordnungsgemäßen Transport der Kosmetika im Handgepäck eignen sich Gefrierbeutel mit Zip-Verschluss aus dem Supermarkt sehr gut. Spezielle Tüten lasen sich auch am Flughafen vor Ort erwerben. Zu den flüssigen Kosmetika zählen z.B. Parfum, Gesichtswasser, Wimperntusche, Hautcreme, Hautgel, Lotion, Deo, Nagellack, Lipgloss, Rasierschaum.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der legt sich Reisegrößen und Probierpackungen für die Kosmetik im Handgepäck zu, die überall und auch von Markenherstellern erhältlich sind. Auch Kosmetikproben aus Zeitschriften oder aus der Parfümerie eignen sich sehr gut, da sie bedeutend weniger Platz und Mengenvolumen einnehmen.

Eine Ausnahme besteht für Kosmetika im Handgepäck, die als Travel Value und Duty Free Produkte an einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Airline gekauft werden. Diese sind auch als Flüssigkeiten in unbegrenzter Menge im Handgepäck erlaubt. Die Produkte werden dem Kunden bereits beim Einkauf in einer versiegelten Tüte ausgehändigt, die Verkaufsquittung ist als Beleg aufzubewahren.

© Foto: haveseen – iStockphoto.com; Visionär – Fotolia.com

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