Einreisebestimmungen und Visum für die Schweiz

Urlauber aus Deutschland müssen sich keine großen Gedanken um die Einreisebestimmungen und ein Visum für die Schweiz machen.

Deutsche Staatsbürger können ohne Weiteres mit einem gültigen Personalausweis oder auch einem gültigen Reisepass einreisen. Diese dürfen sogar abgelaufen sein, allerdings nicht länger als ein Jahr. Auch vorläufige Dokumente werden anerkannt. Da man nicht davon ausgehen kann, dass an jedem Grenzübergang diese Regelung bekannt ist, ist es generell ratsam, einen Urlaub nur mit gültigen Dokumenten anzutreten. Das hat vor allem den Vorteil, wenn es zu einer spontanen Weiterreise z.B. nach Italien kommt. Dann wäre es sehr schade, wenn eine spontane Reiseplanänderung an den Papieren scheitern würde.
Kinder müssen seit dem 26.06.2012 über einen eigenen Reisepass verfügen. Ab dem 10. Lebensjahr muss auch dort ein aktuelles Lichtbild enthalten sein.
Einreisebestimmungen für die Schweiz sind somit wenig spektakulär. Selbst für die Aufnahme einer Tätigkeit muss man kein Visum für die Schweiz beantragen. Staatsbürger anderer Nationen und anderer Herkunft sollten sich an gegebener Stelle informieren, wie es sich für sie mit den Einreisebestimmungen und dem Visum für die Schweiz verhält.

Zollbestimmungen

Die Zollbestimmungen sind ein wichtiger Teil der Einreisebestimmungen für die Schweiz und sind bei der Einreise zu beachten. Generell gelten keine Verbote, was die Einfuhr bestimmter Produkte betrifft. Bei den Tabakwaren dürfen es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren beziehungsweise 250g Tabak sein. Beim Alkohol ist man wesentlich strenger. Alkoholische Getränke bis 15%Vol. dürfen 2 Liter eingeführt werden, über 15% Vol. gerade einmal 1 Liter. Wer sich einen gehörigen Vorrat an Wein und Schnaps mit auf die Almhütte nehmen wollte, muss diesen in der Schweiz kaufen und kann ihn nicht von daheim mitbringen.

Einreisebestimmungen für den Hund

Bestehen Pläne, mit dem Hund in die Schweiz zu reisen, so muss dieser über einen gültigen EU – Heimtierausweis verfügen. Darin stehen neben der Beschreibung des Hundes, Name und Anschrift des Besitzers als auch die Kennung für den Chip, sowie die durchgeführten Impfungen. Der Hund muss über eine wirksame Tollwutimpfung verfügen. Der Chip zur Kennung ist zwingend erforderlich. Dann ist es noch wichtig zu wissen, dass in zahlreichen Kantonen und auch in einigen Stadtteilen eine Maulkorbpflicht als auch ein Leinenzwang herrscht. Darüber sollte man sich im Vorfeld gut informieren. Zudem ist nicht in allen Unterkünften ein Vierbeiner willkommen.

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