Einreisebestimmungen und Visum für Brasilien

Fernreisen oder Reisen die zumindest den europäischen Kontinent verlassen, bergen in der Regel gewisse Vorschriften. Bei den Einreisebestimmungen für Brasilien müssen sich Urlauber unter anderem aus Deutschland, der Schweiz und auch Österreich nicht um ein Visum für Brasilien bemühen.

Seit dem 01.10.2012 ist es diesen Staatsbürgern gestattet nach Brasilien einzureisen, ohne ein Touristenvisum beantragen zu müssen. Als Urlauber ist man dann berechtigt, sich bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Zu den Einreisebestimmungen für Brasilien gehört auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses. Dieser muss zum Zeitpunkt der Einreise mindestens noch 6 Monate betragen. Die Einreise ist mit einem Personalausweis nicht möglich. Ist man im Besitzt eines vorläufigen Reisepasses, der mindestens noch 6 Monate Gültigkeit aufweist, so wird einem damit die Einreise gewährt. Auch für Kinder gelten die Einreisebestimmungen für Brasilien. Diese müssen über einen eigenen Reisepass mit Lichtbild verfügen. Eine Eintragung im Pass der Eltern wird nicht mehr anerkannt.
Auf dem Flug nach Brasilien oder auch an Bord des Schiffes wird man angehalten das Einreise und Ausreise Formular, die Cartao de Entrada auszufüllen, welches dann bei der Einreise von der Brasilianischen Bundespolizei abgestempelt wird. Dieses Formular muss unbedingt aufbewahrt werden und ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.

Bei einem längeren Aufenthalt

Strebt man einen längeren Aufenthalt an, der die 90 Tage überschreiten wird, so muss man sich bei der Brasilianischen Botschaft um ein Visum für Brasilien bemühen. In der Regel umfasst die Bearbeitungszeit rund 7 Werktage. Es ist also auch möglich, relativ schnell an ein Visum für Brasilien zu kommen. Wer während seines Aufenthalts in Brasilien einer entlohnten Arbeit nachgehen möchte, künstlerisch tätig werden möchte oder einer anderweitigen Beschäftigung nachgehen möchte, sollte sich bei der Brasilianischen Botschaft vor Abreise informieren, ob ein Visum notwendig wird oder nicht.

Zollvorschriften

Die Einfuhr frischer Lebensmittel ist ebenso untersagt, wie die Einfuhr brasilianisch, exportierter Alkoholika und selbstverständlich Drogen. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass man ein Haustier einführen möchte, ist der Blick auf die Einreisebestimmungen für Tiere nicht sonderlich wichtig. Eines jedoch sollte man wissen: Die Einfuhr lebender Vögel ist untersagt.

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