Einreisebestimmungen und Visum für Tunesien

Über Einreisebestimmungen und Visum für Touristen sollten sich Urlauber frühzeitig informieren, denn nichts ist schlimmer, als ein abgelaufener Reise- oder Personalausweis, wenn der Abflugtag kurz bevor steht. Darüber hinaus finden sich wichtige Hinweise wie z.B. Zollvorschriften, die zu beachten sind, um unangenehme Kontrollen zu vermeiden.

Reisedokumente für Tunesien

Einreisebestimmungen und Visum für Touristen – Was ist zu beachten, wenn die Reise in das afrikanisch-orientalische Traumland geht? Für die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist kein Visum zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige können mit einem Reisepass (auch vorläufig ausgestellt), der zum Reisezeitpunkt noch mindestens 6 Monate gültig ist, nach Tunesien einreisen. Kinder benötigen ebenfalls einen eigenen Kinderreisepass, akzeptiert wird auch ein Ausweis nach altem Muster, der vor 2006 ausgestellt wurde, wenn er ein Lichtbild enthält.

Ein gültiger Personalausweis reicht bei Pauschalurlaubern, die mit dem Flugzeug anreisen, aus, dieser darf allerdings nicht vorläufig ausgestellt sein. Alle Buchungsunterlagen der Reise inklusive Flugtickets und Hotelbestätigung müssen mitgeführt werden. Grundsätzlich erhalten alle Reisenden, entweder im Flugzeug oder bei den Passkontrollen, eine Besuchserlaubnis für drei Monate, die so genannte „Carte de visiteur non-résident“ als Einreisenachweis, die auch bei der Ausreise wieder vorzulegen ist.

Besondere Regelungen finden sich für die Einreise von Minderjährigen mit tunesischem Vater sowie für Personen, die sowohl die deutsche als auch die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen. Wer mit dem Fahrzeug nach Tunesien einreist, erhält eine Verkehrserlaubnis für die Dauer von drei Monaten, wobei die Daten des Fahrzeugs in den Reisepass eingetragen werden. Diese Maßnahme hat zollrechtliche Gründe. Die Löschung der Daten aus dem Pass erfolgt bei der Ausreise.

Den Verlust von Reisedokumenten umgehend melden

Reisende, die ihre Ausweisdokumente verlieren, sollten sich umgehend bei der relevanten Polizeidienststelle am Urlaubsort melden und eine Anzeige aufgeben. Dort erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung, die zusammen mit dem Führerschein (als Identitätsnachweis) und zwei Passbildern bei der deutschen Botschaft in Tunis vorgelegt werden muss, damit Ausreisedokumente erstellt werden können.

Wichtige Zollbestimmungen und weitere Hinweise

In Tunesien gilt der Dinar als Währung, der Devisentausch kann allerdings nur im Land selbst vorgenommen werden, da die Ein- und Ausfuhr der tunesischen Landeswährung verboten ist. Fremdwährung ab 5.000 Tunesische Dinare ist deklarationspflichtig. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Lebensmitteln finden sich ebenfalls Bestimmungen, die im Einzelnen über die Internetseiten des Zolls abgerufen werden können. Besitz, Handel und Konsum von Drogen werden in Tunesien mit strengen Strafen belegt. Auch der Waffenbesitz ist verboten.
Terrorismus ist leider in den entlegenen Sahara-Gebieten Tunesiens ein Sicherheitsproblem, weshalb Urlauber diese Regionen als Reiseziele außen vor lassen sollten. Grundsätzlich sollten die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachtet werden.

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