Da Portugal der Eurozone angehört, gestalten sich die Einreisbestimmungen für deutsche Staatsangehörige sehr überschaubar und unkompliziert. Ein Visum wird nicht benötigt, Reisepass oder Personalausweis genügen.

Reisedokumente für die Einreise nach Portugal

Deutsche Staatsangehörige benötigen laut den Einreisebestimmungen für Portugal einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Beide Dokumente können auch vorläufiger Natur sein. Für Kinder ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich, wobei Kinderausweise, die vor dem 01. Januar 2006 ausgestellt wurden, ebenfalls ihre Gültigkeit für die Einreise behalten. Ungültig hingegen sind hingegen Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils.

Gesundheit und Impfungen

Neben den Einreisebestimmungen für Portugal sind auch Impfhinweise zu beachten. Standardimpfungen sollten erneuert werden, der Besuch bei einem Reisemediziner empfiehlt sich besonders bei Reisen auf die Azoren oder nach Madeira, da hier eventuell ein Impfschutz gegen Gelbfieber und Dengue Fieber erforderlich sein kann. Personen mit chronischen Erkrankungen sollten sich ebenfalls einer Untersuchung mit Beratung unterziehen, damit die laufende Medikation entsprechend dem Aufenthalt in Portugal angepasst werden kann. Impfpass und, wenn vorhanden, Allergiepass gehören ins Handgepäck.

Einreise mit Hunden nach Portugal

Wer seinen Vierbeiner auch im Urlaub oder auf Reisen nicht zuhause lassen kann oder möchte, der sollte sich frühzeitig mit den Einreisebestimmungen für Portugal bezüglich der Mitnahme von Tieren informieren. Für den Hund ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, der alle wichtigen Daten wie Rasse, Alter, Eigentümerdaten, Impfnachweise und Identifizierungsnummer enthält. Auch die Erstimpfung gegen Tollwut muss bei Einreise mindestens 21 oder 30 Tage zurückliegen, damit die Wirksamkeit gegeben ist. Für Hunde unter 3 Monaten gelten besondere Vorschriften. Eine Beratung beim Tierarzt sollten Hundebesitzer in jedem Fall vor der Reise in Anspruch nehmen. Weitere Informationen, auch zu den besonderen Vorschriften während des Aufenthalts mit Hunden und Heimtieren, finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zollbestimmungen für die Einreise

Für Reisende aus EU-Ländern finden die Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs Anwendung. So können Waren des persönlichen Bedarfs in angemessener Menge, die nicht gewerblichen Zwecken dient, ein- und ausgeführt werden, wobei für Tabakwaren und Alkoholika Höchstmengen zu beachten sind.