Einreisebestimmungen und Visum für Polen

Mit den Einreisebestimmungen für Polen sollten sich Urlauber und Reisende vertraut machen. Welche Reisedokumente werden benötigt, was ist für die Mitnahme von Tieren zu beachten, welche Ausfuhrvorschriften finden sich? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Reisedokumente für Erwachsene und Kinder

Die Einreisebestimmungen für Polen sehen für Deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor, der auch vorläufig sein kann. Ein Visum wird nicht benötigt, allerdings besteht bei Aufenthalten, die über 90 Tagen hinausgehen, eine Meldepflicht bei der zuständigen, polnischen Meldebehörde. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, wobei ein Kinderausweis, der vor dem 01. Januar 2006 ausgestellt wurde und ein Lichtbild des Kindes enthält, auch weiterhin Gültigkeit besitzt. Ungültig sind hingegen Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern. Durch das Schengener-Abkommen, dem auch Polen als EU-Mitglied zugestimmt hat, sind Ausweiskontrollen an den Grenzen nicht zu erwarten. Eine Besonderheit gilt für Personen, die sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen. Hier findet das polnische Recht Anwendung, das an der polnischen Grenze und im Land die Vorlage eines polnischen Ausweises oder Reisepasses erfordert.

Reisen nach Polen mit Tieren

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen gehen, benötigt der Tierhalter einen so genannten Heimtierpass, der den EU-Richtlinien entspricht und alle erforderlichen Daten enthält. Die eindeutige Identifikation des Tieres muss durch Mikrochip oder Tätowierung möglich sein, die entsprechende Kennzeichnungs-Nummer ist im Heimtierpass eingetragen. Angaben über den Besitzer sind ebenso enthalten wie der Nachweis über den Impfschutz gegen Tollwut. Reisende sollten sich frühzeitig an einen Tierarzt wenden, der den EU-Heimtierpass ausstellt. Dies braucht jedoch eine gewisse Zeit, da erst eine Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden muss.

Besondere Zollvorschriften

Deutsche, die nach Polen reisen, sollten außer den Einreisebestimmungen für Polen auch die Zollvorschriften beachten. Ab einem Betrag von 10.000 Euro, der ein- oder ausgeführt wird, besteht Deklarationspflicht. Für Antiquitäten und andere Gegenstände, die aus der Zeit vor 1945 stammen, finden sich besondere Ausfuhrbestimmungen. Daher ist vor dem Kauf, z.B. von Möbeln, Schmuck, Kunst oder Büchern, die Information über die Ausfuhrmöglichkeit solcher Gegenstände unabdingbar. Wer Zigaretten aus Polen mitnimmt, darf bei der Einreise nach Deutschland die Freimenge von 800 Stück/Person nicht außer Acht lassen, sonst sind Nachzahlungen und Einbehalt der Ware zu erwarten.

Sonstige Hinweise

Eine Auslandskrankenversicherung ist für den Aufenthalt in Polen angeraten, ebenso wie eine entsprechende KFZ-Versicherung für das Ausland, die für Schaden und Verlust aufkommt. Besonders Urlauber, die mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs sind, sollten Verkehr und Vorschriften auf polnischen Straßen beachten. Es finden sich zahlreiche Beschränkungen, hinzukommen Mautgebühren, die an den jeweiligen Mautstellen direkt zu bezahlen sind.

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