Hinsichtlich Einreisebestimmungen und Visum für Malaysia gilt es, einige Dinge zu beachten. Gültige und richtige Reisedokumente sind ausschlaggebend, daneben finden sich einige besondere Hinweise.
Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen, ob ein Visum erforderlich ist und erhalten wichtige Informationen für die Reise nach Malaysia.
Reisedokumente und Visum für Malaysia
Einreisebestimmungen und Visum für Malaysia zeigen sich als essentielle Punkte der Reiseplanung, denn der schöne Urlaub soll ja nicht an falschen oder ungültigen Reisedokumenten scheitern. Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen Reisepass, der auch vorläufig sein, mit einer Gültigkeit, die sechs Monate über den Reisezeitraum hinausgeht. Der Personalausweis wird als Einreisedokument nicht anerkannt. Kinder können ebenfalls nur mit einem Kinderreisepass in das Land einreisen, ein Kinderausweis nach altem Muster wird hingegen nicht akzeptiert. Für die Aufenthaltdauer von bis zu 3 Monaten in Malaysia erhalten Reisende bei der Ankunft im Land ein Besuchervisum, die Gültigkeit eines Besuchervisums für den Bundesstaat Sarawak beträgt 30 Tage. Das Besuchervisum ist für Reisende gedacht, die in Malaysia keiner Berufstätigkeit nachgehen. Wer im Land arbeitet und sei es nur für 3 Monate, muss ein Visum beantragen. Schwangere Frauen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat können nicht nach Malaysia einreisen.
Erfassung von Fingerabdrücken
Ausländer, die nach Malaysia einreisen, sollten sich darauf einstellen, dass von beiden Zeigefingern jeweils ein Fingerabdruck genommen wird. Diese Regelung gilt seit 2011. Ausgenommen sind hiervon Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, hochrangige Besucher (wenn die Zustimmung der Einwanderungsbehörde vorliegt) sowie Besucher, bei denen Fingerabdrücke nicht möglich sind.
Zoll- und strafrechtliche Hinweise
Einreisebestimmungen und Visum sind auch immer an weitere Vorschriften und Regelungen gebunden, wie z.B. Zollvorschriften oder strafrechtliche Belange. Die Einfuhr von Devisen in das Land ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar nicht anmeldepflichtig. Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen dürfen weder lebendige noch ausgestopfte Tiere, Muschelgehäuse sowie Produkte, die aus den Häuten geschützter Tiere gefertigt wurden, nach Malaysia ein- oder ausgeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr sonstiger Waren sollten Reisende die jeweiligen Zollvorschriften beachten. Besitz, Konsum, Handel, Import und Export von Drogen, Betäubungs- und Rauschmittel sind ebenso verboten, es ist mit hohen Strafen zu rechnen. Das Gleiche gilt für den unerlaubten Waffenbesitz.
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