Einreisebestimmungen und Visum für Bulgarien

Bei den Einreisebestimmungen für Bulgarien sollten deutsche Urlauber insbesondere auf gültige und richtige Reisedokumente, die speziellen Anforderungen für Kinderreisedokumente sowie auf die Zollvorschriften und den Impfschutz achten. Hier finden Sie die wichtigen Bestimmungen.

Reisedokumente für Bulgarien

Deutsche Staatsangehörige können in Bulgarien visumfrei einreisen, benötigt werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (auch vorläufig) sowie für Kinder ein Kinderreisepass mit Foto. Auch ein Kinderausweis, der vor dem 01. Januar 2006 ausgestellt wurde und noch Gültigkeit besitzt, kann als Reisedokument vorgelegt werden, er muss jedoch ebenfalls ein Foto des Kindes enthalten. Ungültig sind hingegen Einträge von Kindern in den Reisepässen eines Elternteils.

Die Einreisebestimmungen für Bulgarien beinhalten einen wichtigen Hinweis zur Aufenthaltsdauer, die jedoch in der Regel für den „normalen“ Urlauber keine wesentliche Rolle spielt. Wer länger als 90 Tage im Land bleibt, muss das Aufenthaltsrecht bei der bulgarischen Ausländerbehörde beantragen.

Impfschutz für die Reise nach Bulgarien

Reisende sollten Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A durchführen lassen. Wenn der Aufenthalt in Bulgarien länger als 4 Wochen andauert oder bei entsprechendem gesundheitlichen Risiko durch Vorerkrankungen, empfiehlt das Auswärtige Amt auch den Impfschutz gegen Hepatitis B und Tollwut. Je nach Jahreszeit und genauem Reiseziel kann auch eine Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis erforderlich werden, weshalb sich der Besuch bei einem Reisearzt in jedem Fall lohnt, um in punkto Impfungen auf Nummer sicher zu gehen.

Zollvorschriften Bulgarien

Devisen (dazu gehört auch der Euro als Währung, da Bulgarien eine eigene Landeswährung hat) können bis zu einem Wert von 10.000 Euro in das Land eingeführt werden. Höhere Beträge sind beim Zoll schriftlich anzumelden.

Einkaufen in Bulgarien ist aufgrund der günstigen Preise eine beliebte Freizeitbeschäftigung der Urlauber. Die Zollvorschriften erlauben die Ein- und Ausfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch (gilt für Reisende aus einem anderen EU-Staat), jedoch wird die Zollbehörde bei großen Mengen Kaffee, Alkohol und höher besteuerten Waren genauer hinsehen, da unter Umständen ein kommerzieller Handel vermutet wird. Für Edelmetalle, Edelsteine und Erzeugnisse dieser Art sehen die Einreisebestimmungen für Bulgarien die zollfreie Ein- und Ausfuhr vor, wenn es sich um Gold und Platin mit einem Gewicht von bis zu 37 Gramm, Gold- oder Platinschmuck bis 60 Gramm sowie 300 Gramm Silber handelt. Größere Mengen sind in einer Zollerklärung anzugeben.

Headerbild: © trabantos Shutterstock.de