Einreisebestimmungen und Visum für die Slowakei

Die Einreisebestimmungen für die Slowakei sollten dem Urlauber bekannt sein. An Dokumenten benötigen deutsche Staatsangehörige entweder Reisepass oder Personalausweis. Ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen besteht Meldepflicht. Für die Einreise mit dem PKW finden sich besondere Regelungen. Zu beachten sind auch die medizinischen Hinweise sowie die Zollvorschriften.

Reisedokumente für die Slowakei

Nach den Einreisebestimmungen für die Slowakei sind gültiger Reisepass oder Personalausweis (auch vorläufig ausgestellt) für deutsche Staatsbürger als Einreisepapiere erforderlich. Kinder benötigen einen Kinderreisepass, auch Kinderausweise mit Lichtbild, die vor 2006 ausgestellt wurden, werden anerkannt. Keine Gültigkeit besitzen Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern. Eine Registrierungspflicht bei den zuständigen Meldebehörden in der Slowakei wird ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten erforderlich. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil in die Slowakei reist, sollte Fahrzeugpapiere, Führerschein und die internationale grüne Versicherungskarte bei sich führen, ebenso besteht Vignettenpflicht auf slowakischen Autobahnen und Schnellstraßen. Es finden sich besondere Verkehrsvorschriften, mit denen sich der Reisende vertraut machen sollte. Diese betreffen Fahrverhalten, Sicherheit im Straßenverkehr, Verkehrsverstöße und Bußgelder sowie Höchstgeschwindigkeiten.

Wenn Tiere mit auf die Reise gehen

Hunde, Katzen oder Frettchen, die zu den Heimtieren zählen, können mit auf die Reise gehen, doch auch hier bestehen Einreisebestimmungen für die Slowakei. Die Tiere müssen mit Mikrochip oder Tattoo zur eindeutigen Identifizierung gekennzeichnet sein. Ein EU-Heimtierpass, der die Kennzeichnungsnummer, Daten über Tier und Tierhalter, Gesundheitszustand und Impfnachweise enthält, erfüllt die Anforderungen an die Tiereinreise. Der Pass wird von einem Tierarzt ausgestellt, allerdings dauert dieser Vorgang einige Wochen oder Monate, da hier erst eine staatliche Genehmigung eingeholt werden muss. Auch der Impfschutz, z.B. gegen Tollwut, benötigt seine Zeit, um wirksam zu werden.
Urlauber sollten sich daher frühzeitig an den Tierarzt ihres Vertrauens wenden.

Zollvorschriften und sonstige Hinweise

Neben den Einreisebestimmungen für die Slowakei, spielen auch die Zollvorschriften eine Rolle. Die Ein- und Ausfuhr von Waren zum privaten Gebrauch innerhalb der EU unterliegt keinen Beschränkungen. Damit jedoch eine Abgrenzung zum gewerblichen Gebrauch möglich ist, finden sich Höchstmengen für den privaten Gebrauch, die sich vor allen Dingen auf die Genussmittel wie Tabakwaren, Alkohol und Kaffee konzentrieren. Erlaubt sind beispielsweise 800 Zigaretten (400 Zigarillos, 200 Zigarren) bzw. 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee oder 90 Liter Wein. Genaue Informationen sind über den deutschen Zoll in Erfahrung zu bringen. Für die Ausfuhr von Kunst und Antiquitäten, deren Alter 50 Jahre überschreitet, wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt. Daher heißt es schon beim Kauf: Augen auf und besser genau nachfragen.

Auch in Gesundheitsfragen gibt es einige Dinge zu beachten. Die gängigen Impfungen sollten auf dem neuesten Stand sein, je nach Reisezeit und Aufenthaltdauer können Zusatzimpfungen gegen FSME, Hepatitis A+B oder Tollwut erforderlich sein. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Reisearzt, denn einige Impfungen benötigen mehrere Wochen oder Monate Zeit, damit sie zum Reisezeitpunkt wirksamen Schutz bieten. Auch chronisch kranke Personen sollten sich vor der Reise einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und die Medikation anpassen lassen. Eine Auslandskrankenversicherung, die einen erforderlichen Rücktransport im Krankheitsfalle beinhaltet, ist grundsätzlich angeraten.

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