Einreisebestimmungen und Visum für Russland

Ein Urlaub in Russland bedarf einer etwas intensiveren Vorbereitung. Vor allem was die Einreisebestimmungen für Russland betrifft, muss man sich rechtzeitig kümmern, um alle notwendigen Unterlagen zusammen zu bekommen. Ein Visum für Russland ist Pflicht.

Den Antrag dafür kann man bei der Russischen Botschaft stellen. Neben dem eigentlichen Antrag muss ein farbiges, biometrisches Passbild und ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Dieser Reisepass muss eine Gültigkeit von mindestens 6 Monate zum Ausreisezeitpunkt vorweisen. Auch ein vorläufiger Reisepass wird akzeptiert, wenn auch dieser über diese Gültigkeitsdauer verfügt. Der Personalausweis als auch ein vorläufiger Personalausweis werden nicht akzeptiert. Der Kinderreisepass wird bis zu einem Alter von 12 Jahren akzeptiert. Der Kinderausweis nur noch, wenn dieser eine entsprechende Gültigkeit aufweist. Seit dem 26.06.2012 müssen Kinder ohne hin über einen eigenen Reisepass verfügen.
Zusätzlich unterliegen die Einreisebestimmungen für Russland der Vorgabe, dass ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden muss. Eine Liste, welche Versicherungen hier akzeptiert werden, erhält man online über die Seiten der Russischen Botschaft.
Der Antrag für das Visum muss maschinell ausgefüllt werden.

Weitere Vorgaben

Des Weiteren werden bei der Einreise auch noch Nachweise bezüglich der Rückkehrwilligkeit gefordert. Unter andern können das Kontoauszüge sein oder auch Lohn- beziehungsweise Gehaltsnachweise. Bei Selbstständigkeit muss die Eintragung der Firma bewiesen werden. Auch Wohneigentum wird als Rückkehrwilligkeit anerkannt. Darüber sollte man sich vor Reisebeginn ausführlich informieren, um bei der Grenzüberschreitung in keine Schwierigkeiten zu geraten.
Die Einreisebestimmungen für Russland umfassen also etwas mehr, als nur ein Visum für Russland. Informiert man sich allerdings rechtzeitig, stellt das im Grunde genommen keine wirklichen Probleme dar.

Migrationskarte

Bevor man in Russland einreisen kann, muss noch eine sogenannte Migrationskarte ausgefüllt werden. Diese besteht aus zwei Teilen. Teil A für die Einreise und Teil B für die Ausreise. Beide Teile sind sorgfältig bei der Einreise auszufüllen. Diese muss in Englischer oder Russischer Sprache und in Blockschrift erfolgen. Ein Teil der Migrationskarte verbleibt bei der Grenzbehörde, der andere Teil wird abgestempelt und ist im Reisepass mit sich zu führen.
Neben dem Visum für Russland muss bei der Anreise über Land an das Transitvisum gedacht werden. Unter anderem ist es für Weißrussland erforderlich. Für Flugreisen, welche direkt nach Russland gehen, besteht selbstverständlich keine Pflicht für ein Transitvisum.

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