Orientalisches Flair, buntes Markttreiben und belebte Kultur – Das ist Marokko. Die Reisekasse für Marokko zeigt sich als ausgewogener Mix mit Bargeld, Kreditkarte und Reiseschecks.

Bargeld

In Marokko hat Bargeld als Zahlungsmittel allerorts den Vorrang. Währung und Zahlungsmittel für Marokko ist der Dirham (MAD), der ausschließlich im Land selbst getauscht werden kann, da die Ein- und Ausfuhr der Währung verboten ist.

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Das bedeutet auch, dass Restbestände noch vor der Abreise wieder gewechselt werden müssen. Der Dirham gliedert sich in 100 Centimes. Im Umlauf befinden sich Geldscheine zu 20, 25, 50, 100, 200 Dirham sowie Münzen zu ½, 1, 2, 5, 10 Dirham und zu 10, 20 Centimes. Als Tauschwährung bieten sich Euro und US-Dollar an, gewechselt wird vor allen Dingen in Banken, Wechselstuben und Hotels der Großstädten. Wechselbelege müssen bis zur Ausreise aufgehoben werden. Beim Eintausch von Fremdwährung in marokkanische Dirhams fallen keine Gebühren an. Die Landeswährung kann auch mit Maestro Karten und Kreditkarten (Visa, Mastercard) an den Geldautomaten in den beliebten Touristenorten bezogen werden, um die Reisekasse für Marokko mit Bargeld aufzustocken.

Kreditkarten / ec Karten

Als Reisezahlungsmittel für Marokko eignen sich auch Kreditkarten, wobei Visa und Mastercard die stärkste Akzeptanz in großen Geschäften, Hotels und renommierten Restaurants erfahren. Die Gebühren für den Einsatz der Karte plus etwaige Aufschläge der Akzeptanzstellen sollten jedoch nicht unbeachtet bleiben. Im Zweifel ist Bargeld als Zahlungsmittel für Marokko zu bevorzugen. EC Karten mit Maestro-Logo können in einigen wenigen Einkaufszentren angenommen werden, eine Garantie gibt es hier allerdings nicht.

Reiseschecks

Weniger als Reisezahlungsmittel für Marokko, dafür aber als Polster für den Bargeldnachschub eignen sich Reiseschecks. Sie werden gegen eine Gebühr in großen Hotels und Banken eingelöst, vorausgesetzt sie sind in Euro oder US-Dollar ausgestellt. Reisepass, Personalausweis sowie Kaufquittung der Schecks sind bei Einlösung vorzulegen.

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