Einreisebestimmungen und Visum für Marokko

Eine gute Reiseplanung beschäftigt sich auch mit den Einreisebestimmungen und dem Visum für Marokko. Deutsche Staatsangehörige dürfen sich ohne ein Visum für Marokko zu beantragen 90 Tage im Land aufhalten.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel nicht ausgestellt. Sollte dringender Bedarf bestehen, so muss man das der Grenzpolizei schriftlich mitteilen und begründen, weshalb der Aufenthalt verlängert werden muss. Es wird dringend dazu geraten, sich wirklich an die 90 Tage zu halten. Anderenfalls drohen empfindliche Strafen.

Die Einreisebestimmungen für Marokko besagen, dass man einen gültigen Reisepass vorzulegen hat, welcher zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Das gleiche gilt auch für einen vorläufig ausgestellten Reisepass. Die Einreise mit einem Personalausweis oder auch einem vorläufig ausgestellten Personalausweis wird einem nicht gestattet. Kinder dürfen mit einem eigenen Kinderausweis einreisen, wenn dieser noch gültig ist. Selbstverständlich ist dies mit dem Kinderreisepass auch umsetzbar. Lediglich der Eintrag im Reisepass der Eltern wird seit dem 26.06.2012 nicht mehr anerkannt. Mit anderen Worten, ein Kind muss über ein eigenes Dokument verfügen, um in Marokko einreisen zu können.

Einreise mit dem eigenen PKW

Ein paar Besonderheiten muss man beachten, wenn man mit dem eigenen PKW einreisen möchte. Natürlich ist kein Visum für Marokko erforderlich. Dafür muss man bei den Einreisebestimmungen für Marokko, was das Auto betrifft bedenken, dass man immer mit dem gleichen Wagen auch wieder ausreisen muss. Bei der Ausreise wird kontrolliert, ob man auch wirklich im gleichen Fahrzeug das Land verlässt. Ist das nicht der Fall, kommen horrende Zollgebühren und möglicher Weise auch Strafen auf einen zu. Dieser Hinweis ist dahingehend so wichtig, weil das auch zutrifft, wenn man mit dem Wagen einen Unfall haben sollte. Idealer Weise schließt man eine umfangreiche Versicherung vor der Reise ab, um gegen alle Eventualitäten abgesichert zu sein.

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