Einreisebestimmungen und Visum für Kroatien

Bei den Einreisebestimmungen für Kroatien wird grundlegend zwischen EU-Bürgern und nicht EU-Bürgern unterschieden. Für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten benötigt ein EU-Bürger kein Visum für Kroatien.

Es genügt ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Allerdings muss man beachten, dass bei der Einreise mit dem Personalausweis der Aufenthalt sich nur auf 30 Tage beschränkt. Vorläufige Dokumente, wie ein vorläufiger Personalausweis werden nicht anerkannt. Kinder müssen seit dem 26.06.2012 einen eigenen Reisepass mit Lichtbild haben. Reisen Minderjährige allein nach Kroatien, so besagen die Einreisebestimmungen für Kroatien, dass diese eine Vollmacht der Erziehungsberechtigen mit sich führen müssen.
Nicht EU-Bürger müssen sich bei den zuständigen Konsulaten über die Einreisebestimmungen und das Visum für Kroatien informieren. Das Auswärtige Amt gibt selbstverständlich auch Auskunft darüber.

Wenn Tiere mit reisen

Wer sein Haustier mit auf Reisen nach Kroatien nehmen möchte, trägt die volle Verantwortung für das Tier. Damit Hund und Katze mit einreisen dürfen, müssen sie entweder ein Tierarztzeugnis mit sich führen oder aber einen eigenen Reisepass. Es muss nachgewiesen werden können, dass das Tier alle erforderlichen Impfungen erhalten hat und das diese auch noch aktuell sind. Des Weiteren ist die Tollwutimpfung für das Haustier Pflicht.
Ein Haustier darf nur dann mit einreisen, wenn es über eine Mikrochip verfügt. Erfüllt das Tier nur eine dieser Maßgaben nicht, so ist der Halter des Tieres dafür verantwortlich und muss sämtlich, anfallende Kosten, wie beispielsweise das Stellen unter Quarantäne selber tragen. Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt mit dem Tierarzt in Verbindung zu setzen. Laut den Einreisebestimmungen für Kroatien dürfen bis zu maximal 5 Haustiere einreisen.

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