Einreisebestimmungen und Visum für Kenia

Einreisebestimmungen und Visum für Kenia sind relevante Punkte der Reiseplanung. Die richtigen und gültigen Reisedokumente müssen zum Reisezeitpunkt vorliegen, ebenfalls wird ein Visum für die Einreise benötigt. Daneben sollten für das Land auch die Zoll- und strafrechtlichen Vorschriften sowie Sicherheitshinweise beachtet werden.

Reisedokumente für Kenia

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Kenia einen Reisepass (auch vorläufig), der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit besitzt. Für Kinder ist ein Kinderreisepass erforderlich, ein Kinderausweis nach altem Muster wird nicht anerkannt. Neben diesen Papieren sollte auch das Rückflugticket bzw. Weiterreiseticket zur Hand sein, da es zur Vorlage bei der Einreise gefordert wird.

Visum Kenia

Deutsche Reisende unterliegen, laut den Regelungen zu Einreisebestimmungen und Visum für Kenia, der Visumspflicht. Das Visum kann an den Grenzstationen der Einreise wie Flughäfen gegen eine Gebühr von 50 US-Dollar erworben werden. Die Gültigkeit des Visums beträgt 12 Monate, eine einmalige Verlängerung ist möglich. Es werden ausschließlich Banknoten zur Zahlung der Visagebühr angenommen, dabei sollte es sich um US-Dollar handeln, da andere Währungen kaum akzeptiert werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Beantragung des Visums bei der kenianischen Botschaft in Berlin, um lange Wartezeiten an den Grenzstationen zu vermeiden. Wer in ein Nachbarland Kenias weiterreisen und später wieder nach Kenia einreisen möchte, muss ein multi-entry-Visum beantragen.

Zoll- und strafrechtliche Hinweise

Neben Einreisebestimmungen und Visum für Kenia sind auch die Zollvorschriften sowie strafrechtliche Hinweise für die Reise relevant. So ist die Einfuhr von Waffen aller Art, auch Verteidigungssprays und Spielzeugpistolen, sowie von pornographischem Material verboten. Hochwertige elektronische Geräte müssen für die Einfuhr angemeldet werden. Fremdwährung kann unbeschränkt eingeführt werden, für die Landeswährung gilt die deklarationsfreie Wertmenge von 6.000 US-Dollar für Ein- und Ausfuhr. Geschützte Tier- oder Pflanzenarten dürfen nicht aus Kenia ausgeführt werden. Urlauber sollten daher beim Kauf von Souvenirs genau hinsehen. Drogenbesitz ist strafbar und somit können auch kleine Mengen schon zu hohen Strafen führen.

Auch beim Fotografieren ist in Kenia Vorsicht geboten, denn militärische Einrichtungen sowie Sicherheitsbereiche, zu denen beispielsweise Regierungsgebäude und Flughäfen zählen, dürfen nicht fotografiert werden.

Generell sollten Reisende auch die Sicherheitshinweise für Kenia vor der Reise nicht außer Acht lassen.

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