Einreisebestimmungen und Visum für Kanada

Die Einreisebestimmungen für Kanada sind für Deutsche Touristen relativ unproblematisch, denn ein Visum für Kanada ist nicht erforderlich. Man muss sich also vor Reisebeginn keiner bürokratischen Schlacht stellen.

Für Reisen, die direkt nach Kanada führen, wird ein gültiger Reisepass benötigt. Dieser sollte möglichst über die Dauer des Aufenthalts Gültigkeit besitzen. Zwar gibt es diesbezüglich zur Zeit keine Einschränkung, empfohlen wird jedoch eine Gültigkeit von bis zu 6 Monaten. Das hat den einfachen Hintergrund, dass einige Fluggesellschaften inzwischen auf eine derart lange Gültigkeit des Reisepasses bestehen. Ein vorläufig ausgestellter Reisepass wird auch bei den Einreisebestimmungen für Kanada anerkannt. Mit einem Personalausweis als auch mit einem vorläufigen Personalausweis ist es einem nicht gestattet in Kanada einzureisen. Die Aufenthaltsdauer für touristische oder auch geschäftliche Zwecke beläuft sich auf 6 Monate.

Einreise mit Kindern unter 18 Jahren

Kinder, welche in Begleitung beider Elternteile reisen, müssen über einen eigenen Reisepass beziehungsweise über einen noch gültigen Kinderausweis verfügen. Ein Lichtbild ist hier dringend erforderlich. Zu den Einreisebestimmungen für Kanada zählen auch die Vorgaben, was die Einreise von Kindern unter 18 Jahren betrifft, die nur mit einem Elternteil beziehungsweise allein reisen. Grundsätzlich müssen bei der alleinigen Reise von beiden Eltern eine schriftliche Befugnis vorgelegt werden, als auch eine Kopie der Geburtsurkunde. Des Weiteren sind bei Reisen mit nur einem Elternteil oder auch einem Vormund eine Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils vorzulegen.

Einreiseverbot

Zwar muss man kein Visum für Kanada beantragen, dafür muss man bei der Einreise dem Grenzbeamten ein paar Fragen beantworten. Zum einen wird man nach dem Zweck des Aufenthalts gefragt und zum anderen, ob man finanziell in der Lage ist, seinen Aufenthalt allein zu bewältigen. Hilfreich kann die Angabe der Unterkunft sein, die man eventuell schon gebucht hat. Dann muss man noch nachweisen, dass man Rückreisewillig ist. Mit anderen Worten ein Rückflugticket nachweisen kann oder aber auch ein Weiterreiseticket. Ein Einreiseverbot gilt für alle Menschen, die bereits einmal kriminell geworden sind und oder strafrechtlich schon mal verfolgt wurden. Auch Menschen mit ansteckenden oder schweren Erkrankungen wird die Einreise nach Kanada verweigert. In diesem Fall sollte man sich vor der Reise mit der diplomatischen Vertretung Kanadas in Verbindung setzten. Für Deutsche ist der nächste Ansprechpartner in Wien.

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