Einreisebestimmungen und Visum für Israel

An dieser Stelle sei ein wichtiger Hinweis gegeben: es ist dringend erforderlich, sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und Visum Bestimmungen für Israel beim Auswärtigen Amt zu informieren. Änderungen diesbezüglich treten sehr oft auf. Die politischen Revolutionen im arabischen Raum sind der Grund dafür.

Für die Einreise nach Israel muss im Vorfeld kein Visum beantragt werden. Es sei denn, man ist vor dem 01.01.1928 geboren. Die Einreisebestimmungen für Israel verlangen einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Abreise noch eine Gültigkeit von 6 Monaten aufweist. Im Reisepass muss mindestens eine freie Seite für das Touristenvisum vorhanden sein. Das erhält man bei der Grenzkontrolle in den Pass gestempelt.

Reisen Kinder mit, so müssen diese über ein eigenes Reisedokument verfügen. Diese Regelung gilt seit 26.06.2012. Im Reisepass der Kinder muss ebenfalls ein Lichtbild enthalten sein. Eltern sollten darauf achten, dass das Bild möglichst aktuell ist. Da Kinder innerhalb kürzester Zeit ihre Gesichtszüge verändern, wenn Sie noch im Kleinkindalter sind, sollte das Lichtbild möglichst nicht älter als ein halbes Jahr alt sein.

Mit dem Erhalt des Touristenvisum ist man als Reisender berechtigt, sich 3 Monate in Israel aufzuhalten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die entweder allein reisen oder lediglich in Begleitung eines Elternteiles benötigen eine schriftliche Vollmachterklärung beider Elternteile, beziehungsweise des nicht mitreisenden Elternteils.

Das Transitvisa

Es gelten zudem Einreisebestimmungen für Israel, wenn man im Rahmen einer Rundreise in Israel verweilen möchte. Hierfür kann ein 5-Tage-Transitvisum beantragt werden, welches nochmals um 10 Tage verlängert werden kann. Legt ein Kreuzfahrschiff in Israel an, so erhält man ein Tagesvisum, welches allerdings solange Gültigkeit hat, wie das Schiff im Hafen liegt.

Visum nicht unbedingt direkt in den Reisepass stempeln lassen

An dieser Stelle muss ein wichtiger Hinweis gegeben werden der alle Reisende anspricht, die nach ihrem Israel Aufenthalt eine Weiterreise in einen arabischen Staat planen. Ausgenommen hiervon waren bislang Ägypten und Jordanien. Allerdings kann aufgrund von politischen Veränderungen es auch in diesen Staaten zu Unstimmigkeiten kommen. Andere Staaten wie Vereinigte Arabische Emirate oder Jemen billigen in keinster Weise eine Einreise, wenn im Pass ein Visum für Israel vorhanden ist. Daher hat man die Möglichkeit den Grenzbeamten darüber zu informieren und die Bitte zu äußern, das Visum in ein gesondertes Formular zu stempeln. Es liegt im Ermessen des Beamten, dieser Bitte nachzukommen.

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