Einreisebestimmungen und Visum für Frankreich

Für deutsche Urlauber gestalten sich die Einreisebestimmungen für Frankreich und die französischen Überseegebiete unkompliziert, denn Frankreich gehört der Europäischen Union an. Für Kinder, die allein reisen, sowie für Haustiere finden sich jedoch Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Die richtigen Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Mit einem gültigen Reisepass oder dem Personalausweis können deutsche Staatsangehörige nach Frankreich einreisen. Diese Dokumente genügen ebenfalls für die Einreise in die Überseeregionen Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, La Réunion, Mayotte sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre-et-Miquelon, Neu Kaledonien, Wallies-et-Futuna. Eine Visumspflicht besteht hier nicht. Für ausländische Mitbürger mit legalem Aufenthaltrecht gilt der visafreie Aufenthalt für die Dauer von drei Monaten. Die Einreisebestimmungen für Frankreich, die Bürger aus anderen Ländern, die nicht der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehören, betreffen, können über das französische Konsulat im jeweiligen Land in Erfahrung gebracht werden.

In Frankreich wird zum Führen eines Kraftfahrzeuges ein europäischer Führerschein benötigt. Bei der Anmietung von Fahrzeugen ist neben dem Führerschein auch der gültige Reisepass bzw. Personalausweis vorzulegen.

Bestimmungen für Minderjährige

Die Einreisebestimmungen für Frankreich sehen eine besondere Regelung für Kinder unter 15 Jahren, die alleine nach Frankreich reisen, vor. Diese Personen benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Reisevollmacht ist beim Einwohnermeldeamt erhältlich.

Mit dem Hund nach Frankreich

Die Einreisebestimmungen für Frankreich sehen auch bestimmte Auflagen für Hundebesitzer, die ihren treuen Freund mitnehmen möchten, vor. Hunde dürfen ab einem Alter von 3 Monaten mit auf die Reise, wenn sie über ein eindeutiges Identifizierungsmerkmal, z.B. Tattoo / Mikrochip verfügen. Der Europäische Impfpass für den Hund gehört unbedingt mit ins Handgepäck und sollte auf dem neuesten Stand sein. Für Kampfhunde ist ein Abstammungsnachweis für die Zuordnung zu den Kampfhund-Kategorien erforderlich, seit Januar 2000 dürfen Kampfunde der Kategorie 1 nicht mehr nach Frankreich einreisen. Ebenso besteht die Pflicht, dem Tier einen Maulkorb anzulegen und es an der Leine zu führen. Zur Sicherheit sollten Hundehalter bei der Planung der Reise die Richtlinien der französischen Botschaft zu den Einreisebestimmungen für Hunde studieren.

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