Einreisebestimmungen und Visum für Chile

Über Einreisebestimmungen und Visum für Chile sollten sich Reisende frühzeitig informieren, denn neben gültigen Reisedokumenten kommt es auf die richtigen Unterlagen an. Auch Zollvorschriften und strafrechtliche Hinweise sind von Bedeutung, um einen unbeschwerten Urlaub im Land zu verbringen.

Reisedokumente für Chile und Touristenvisum

Hinsichtlich Einreisebestimmungen und Visum für Chile sind wichtige Punkte zu berücksichtigen. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Chile einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Kinder können mit einem Kinderreisepass oder einem Kinderausweis nach altem Muster, der ein Lichtbild enthält, einreisen. Zu beachten ist allerdings, dass Minderjährige unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil nach Chile reisen, für die Ein- und Ausreise eine beglaubigte Reisegenehmigung vom anderen Elternteil mitführen müssen. Informationen dazu erteilt die chilenische Botschaft. Bei der Einreise wird eine Touristenkarte ausgegeben, die zum Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Land berechtigt. Diese Karte ist unbedingt gut aufzubewahren, da sie bei der Ausreise wieder zurückgegeben werden muss. Wer seinen Aufenthalt verlängern will, kann eine Verlängerung für weitere 90 Tage bei der Ausländerbehörde in Chile beantragen, dies muss allerdings einen Monat vor Ablauf der Touristenkarte geschehen.

Zollvorschriften und sonstige, relevante Hinweise

Neben Einreisebestimmungen und Visum für Chile sind die Zollvorschriften für eine unkomplizierte Ein- und Ausreise von wichtiger Bedeutung. Fremdwährung kann bis zu einem Betrag von 10.000 US-Dollar ohne Anmeldung ein- und ausgeführt werden. Gegenstände des persönlichen Bedarfs und benötigte Arzneimittel können zollfrei eingeführt werden, wobei Reisende sich hier auf den Internetseiten der Zollbehörden eingehend informieren sollten, was unter den persönlichen Bedarf fällt. Verboten ist die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln wie Obst, Gemüse, Milchprodukten, Wurst und Fleisch. Außerdem besteht ein Einfuhrverbot für Drogen, Waffen, pornographisches Material und Pflanzen. Reisende sollten sich strikt an diese Vorschriften handeln, denn schon eine Banane als Snack im Handgepäck führt zu unangenehmen Konsequenzen. Es erfolgen Kontrollen, bei der Einreise muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass keine verbotenen Waren und Gegenstände mitgeführt werden.

Drogenbesitz, Konsum und Handel werden strafrechtlich verfolgt und führen zu hohen Haftstrafen. Reisende sollten keine Gefälligkeitsdienste für Dritte ausführen, die mit dem Transport von Päckchen, Waren oder Gegenstände zu tun haben. Auch Handtaschen und Koffer sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben, denn Fremde könnten hier heiße Ware deponieren.

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